Schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung. Einweisung in eine Anstalt. Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung. Soweit das vorläufige Ende der Strafgerichtsverhandlung in Leoben: Angeklagt war ein 80-Jähriger; sein Fall sorgte im Sog der schrecklichen Bluttat von Stiwoll für Aufsehen.