Durch die heutigen Gemeinderatswahlen wird über die Verteilung der Gemeinderatssitze in 286 steirischen Gemeinden (in allen außer Graz) entschieden. Danach müssen sich Mehrheiten für die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Ortsteilbürgermeister finden. Die Bürgermeister werden in der Steiermark nicht wie in anderen Ländern direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt. Jene Partei, die in neuen Ortsteilen (ehemals selbstständigen Gemeinden) die Mehrheit hat, darf außerdem einen Ortsteilbürgermeister vorschlagen.