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Steiermark passt Mindestsicherung auf 917 Euro an
Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Fällt es, gilt bis auf Weiteres die Mindestsicherung. Diese hebt die Steiermark auf exakt 917,35 Euro an.
Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Fällt es, gilt bis auf Weiteres die Mindestsicherung. Diese hebt die Steiermark auf exakt 917,35 Euro an.