
Es ist ein reiner Formalakt, der letzte Woche aber noch Wahlkampf-Munition bedeutet hätte. So stellte die (alte) Landesregierung kürzlich die Weichen für eine höhere Mindestsicherung.
Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Fällt es, gilt bis auf Weiteres die Mindestsicherung. Diese hebt die Steiermark auf exakt 917,35 Euro an.
Es ist ein reiner Formalakt, der letzte Woche aber noch Wahlkampf-Munition bedeutet hätte. So stellte die (alte) Landesregierung kürzlich die Weichen für eine höhere Mindestsicherung.