Ende Mai hat die Kurz-Strache-Regierung die Eckpunkte der neuen, einheitlichen Mindestsicherung eingezeichnet. Neben der Wartefrist für Nicht-Österreicher (fünf Jahre) sticht der geplante „Arbeits-qualifizierungsbonus“ (300 Euro) ins Auge.
Dieses Geld soll es für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte erst bei Deutschkenntnissen auf B1-Niveau samt Werte-Testung geben. Später sollen auch weitere Bezieher solche Kenntnisse belegen.