"Wir begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof das Recht von Umweltorganisationen zur Beteiligung an Wasserrechtsverfahren bestätigt hat. Doch eine Beteiligung von Umweltorganisationen kann nicht verhindern, dass zahlreiche Kraftwerksprojekte mittels einer Ausnahme genehmigt werden, obwohl sie aufgrund der zahlreichen negativen Auswirkungen eigentlich nicht gebaut werden dürften. Das in Bau befindliche Murkraftwerk Graz ist eines dieser Projekte, das mit einer solchen Ausnahme gebaut wird, wobei das angeführte 'dem Gewässerschutz übergeordnete öffentliche Interesse' nicht näher begründet wurde", meint die Umwelt- und Energiesprecherin der Liste Pilz, Martha Bißmann.