Joseph II. hat zwar die Todesstrafe abgeschafft und das Gefängnis am Grazer Schloßberg 1783 unter zivile Verwaltung gestellt, im „Allgemeinen Gesetz über Verbrechen und derselben Bestrafung“ wurde aber auch der Grundstein für eine schreckliche Strafpraxis gelegt: der Anschmiedung.
Historikerin Elke Hammer-Luza hat diese Praxis in einem Artikel des Historischen Jahrbuchs der Stadt Graz (Band 49/50) beschrieben. Anschmiedungen konnten demnach auf bis zu 100 Jahre vergeben werden. Es handelte sich also um eine Todesstrafe auf Raten, „waren doch solcherart bestrafte Personen nach wenigen Jahren nicht mehr am Leben“.