Es war für viele Lokalbetreiber ein letzter Strohhalm, aber jetzt hat auch das Höchstgericht gesprochen: Das mit 1. November in Kraft getretene allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie gilt auch für Shisha-Bars. Das hat der Verfassungsgerichtshof gestern entschieden.
Was bedeutet das für die steirischen Shisha-Bars und ihre Wasserpfeifen?