Im Dezember sprach das Verwaltungsgericht München ein Urteil, das Städte in aller Welt hoffen lässt. Die digitale Buchungsplattform Airbnb muss der bayrischen Hauptstadt demnach zahlreiche Daten zu den angebotenen Ferienwohnungen und Vermietern bekannt geben. Etwaige Verstöße gegen geltende Gesetze seien sonst nur schwer nachweisbar. Bisher hatten sich derartige Online-Angebote immer auf den Datenschutz berufen und meist keinerlei Informationen weitergegeben.