Die Gesetzeslage in Sachen Fremdenwesen und Asyl ist um einiges komplizierter, als viele Menschen auf den ersten Blick annehmen würden. Nikolaus Westreicher, Regionaldirektor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Steiermark, erklärt: „Mit einem Asylwerber, der in Österreich kriminell wird, passiert grundsätzlich dasselbe wie mit einem Österreicher auch. Er wird von der Polizei angezeigt und sein Fall vor einem Gericht verhandelt. Der Aufenthaltsstatus der Person oder ein laufendes Asylverfahren spielen dabei keine Rolle, vor dem Gesetz ist jeder gleich. Das ist allerdings nur eine Seite der Medaille.“