Kaum wurde der Plagiatsverdacht gegen den steirischen Landesrat Christian Buchmann bekannt, ging dieser in die Offensive: Er werde – so seine Arbeit als Plagiat beurteilt werde und ihm der Doktorhut weggenommen werde – einfach die Arbeit erneut verfassen. Ob das politisch oder moralisch möglich ist, ist die eine Frage. Aber viele rätseln: Ist das überhaupt rechtlich möglich? „Ja“, bestätigt Studien-Vizerektor Martin Polaschek von der Grazer Universität: „Jedem, der die Voraussetzungen erfüllt, steht das Recht auf eine Dissertation zu.“