Grob fahrlässig sei der Unfall zustande gekommen, urteilte der Richter. Die Frau habe die Strecke gut gekannt, trotzdem aber ihre Fahrweise nicht angepasst. Am Nachmittag des 6. Dezember fuhr die 33-jährige wie fast jeden Tag von der Arbeit nach Hause. Am Ortsende von Bierbaum sah sie einen Lastwagen der Straßenmeisterei neben der Straße. Sie übersah allerdings 54-jährige Arbeiter, der hinter dem Lkw stand und eine orangefarbene Weste mit Reflektoren trug. Zum Unfallzeitpunkt war die Lenkerin nicht betrunken.