Allen gegenwärtigen und zukünftigen Menschen geben wir bekannt und prägen wir ein die lob- und denkwürdige Tat eines gewissen Edlen Namens Adalram, der, um Verzeihung seiner Vergehen und die Gnade der göttlichen Vatergüte zu erlangen, die Kirche im sogenannten Orte Feistritz der fürstbischöflichen Kirche zu Salzburg in gesetzlicher und gültiger Anweisung übergeben hat.“