Es war ein langer Weg, bis in Österreich das Wahlrecht für jedermann galt. Denn in der Donaumonarchie durften nur die Reichen und Besitzenden (Männer und Frauen) wählen, das heißt alle, die eine hohe Steuerleistung brachten. Von einer Demokratie war man bis zum Ende der k.u.k. Monarchie trotz Verfassung weit entfernt. Bis 1895 waren nur knapp 5 Prozent der Bevölkerung aufgrund ihrer Steuerleistung wahlberechtigt. Und von diesen 5 Prozent gingen nur 20 bis 40 Prozent zur Wahl. Erst 1907 bekamen dann nach langen Kämpfen die „normalen“ Männer das Wahlrecht zuerkannt. Da jedoch alle Parteien Angst hatten, dass diese Reform wackeln würde, wenn sie sich auch noch für das Frauenwahlrecht einsetzten, ignorierten sie die Bestrebungen der Frauen total.