Zwei gute Gelegenheiten hat der Angeklagte (31) ausgelassen. Die erste wäre gewesen, am 5. September des Vorjahres nach einer Entenjagd gar nicht erst auf eine Katze zu schießen. Die zweite ließ er am Landesgericht Graz vor Richter Hanspeter Draxler aus, als dieser andeutete, in so einem Fall käme auch eine Diversion in Frage, wenn man nur die Verantwortung für die Tat übernimmt.