Als die Polizei beim ober–steirischen Supermarkt eintraf, war die Ausgangslage für die Beamten aufgrund der Alarmierung folgende: Ein Afrikaner, dem wegen fehlendem Mund-Nasen-Schutz der Eintritt ins Geschäft verwehrt worden war, habe den Securitymitarbeiter verletzt. Das Opfer soll u. a. eine Verletzung am Jochbein erlitten haben.