Mit einem überraschenden Urteil ist am Dienstag Vormittag die Verhandlung gegen einen verurteilten Terroristen am Landesgericht Graz zu Ende gegenagen - mit einem Unzuständigkeitdsurteil. Richter Oliver Graf hatte als Einzelrichter gegen Lorenz K. (21) verhandelt, der in der Justizanstalt einen Mithäftling unter anderem mit dem Kopfabschneiden bedroht hatte. Als der Bedrohte in seiner Zeugenaussage auch noch den Vorwurf erhob, er sei vom Angeklagten sexuell missbraucht worden, musste der Richter sich für unzuständig erklären, weil für so einen Vorwurf ein Schöffengericht zuständig ist.