Der unglaubliche Fall jenes Sparers, der durch einen Bankangestellten um sein Vermögen gebracht wurde, beschäftigt weiter auf vielen Ebenen die Justiz. Jüngster Akt: Der Betrogene - es handelt sich um den Pensionisten Horst Raggam aus Graz - hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde gegen Österreich eingebracht. Er klagt sein Recht auf „persönliche Anhörung“ ein. Diese sei ihm vom Obersten Gerichtshof (OGH) in einem Revisionsverfahren verweigert worden.