Der Staatsverweigerer-Prozess in Graz geht nach drei Verhandlungstagen in dieser Woche wieder in eine kurze Pause. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten, des Ex-Gendarmen Jakob S., beantragte Mittwochvormittag die Enthaftung ihres Mandanten nach eineinhalb Jahren U-Haft. Hauptgrund dafür ist das Gutachten der Gerichtspsychiaterin, das nicht mehr von der Gefährlichkeit des Angeklagten ausgeht. Der Staatsanwalt widersprach, eine Entlassung aus der U-Haft könne in diesem nur erfolgen, wenn eine Fluchtgefahr auszuschließen sei. Der Richtersenat entschied gegen den Antrag der Verteidigerin.