Manchen Menschen sagt man nach, dass sie einen Raum nicht bloß betreten, sondern darin erscheinen. Letzteres ist definitiv bei einer Philosophin der Fall, die bei ihrer Verhandlung am Straflandesgericht gleich mit der Definition ihres Beschäftigungsstatus aufhorchen lässt: „Ob ich arbeitslos bin? Schon, aber das kann man so jetzt auch nicht sagen“, erklärt sie, „denn der Begriff Arbeit wird bei uns ja sehr eng gefasst. Ich bin ja den ganzen Tag beschäftigt ...“