Die Steirische Landesjägerschaft kritisiert, dass die Erlaubnis zum Bejagen von Krähe nicht mehr erlaubt sein soll. Angeführt wird in einer Aussendung der Tod eines jungen Lammes, dem Krähen im Bezirk Weiz bei lebendigem Leib die Augen ausgehackt haben. Das Beispiel zeige, dass "eine gezielte und punktuelle Bejagung" sinnvoll sei. "Prof. Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur hat sich vor Jahren schon dafür ausgesprochen. Auch er vermutet, dass gerade in Gebieten mit gefährdeten Beutetierarten und hohen Krähenvogeldichten (z. B. stadtnah im Umfeld von Mülldeponien) der Einfluss von Nebel- und Rabenkrähen auf Singvögel und Niederwild hoch ist", heißt es da.