Nach der Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark durch ein ehemaliges Pflegekind, das in den 1970er- und 80er-Jahren von seiner Pflegemutter gequält wurde, ist der Betroffene nun auch in der letzten Instanz beim Obersten Gerichtshof in Wien gescheitert: Wie der ORF am Freitag berichtete, wurde die Klage auf 600.000 Euro Entschädigung abgewiesen. Der Betroffene hätte die Ansprüche früher geltend machen müssen. Die Sache sei verjährt, bestätigte der OGH.
Ehemaliges Pflegekind wollte Land auf 600.000 Euro klagen: OGH wies zurück
