Einen "hochkomplexen Fall" nannte die Richterin die Maßnahmebeschwerde, die sie am Dienstag am Landesverwaltungsgericht in Graz vorliegen hatte. Eine Patientin war im März dieses Jahres in der geschlossenen Abteilung des LKH 2 Standort Süd gegen ihren Willen auf Corona getestet worden. Polizisten und Pfleger haben sie während des Abstrichs festgehalten. Ein Urteil darüber, ob der Zwangstest gerechtfertigt war oder nicht, behielt sich die Richterin am Dienstag noch vor.