Das jüngste Urteil des steirischen Landesverwaltungsgerichts, laut dem die Zurückweisung eines geflüchteten Marokkaners nach Slowenien ohne eingehende Prüfung der Asylgründe illegal war, sorgt weiter für Diskussionen. Das Innenministerium wollte sich zum Fall nicht äußern und verwies auf die Landespolizeidirektion Steiermark. Amnesty International kritisierte das heftig. Hier zu schweigen, sei "schändlich", so Generalsekretär Heinz Patzelt am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal.