"I bin eh geständig zu allem, was da steht“, sagt der Angeklagte (22), noch bevor Richter Hanspeter Draxler ihn formal fragt. „Schuldig, schuldig, schuldig.“ Obwohl: So genau erinnern kann er sich nicht, will er auch nicht. „Nicht die schönste Erinnerung, oder?“, fragt der Richter. „Mit’m Alkohol und die Benzos (Benzodiazepine) hot’s a totales Blackout g’mocht.“

Der Strafantrag hält die Vorwürfe ohnehin für die Nachwelt fest: Am 26. Februar hat er in Graz eine Bierflasche gegen die Glastür eines Postbusses geworfen, die dadurch zerbarst. Er hat eine Frau beschimpft und ihr sein entblößtes Geschlechtsteil gezeigt. Und er hat eine Drohung ausgestoßen, die neben Unappetitlichkeiten und anderen Grausamkeiten auch die Ausrottung einer ganzen Generation umfasste.

Strenge Verurteilung (elf Einträge im Strafregister stehen zu Buche) und Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, auch als „Maßnahme“ bekannt, wären die logische Konsequenz.

Eine Therapie will er ja machen, aber: „Maßnahme? Den Bledsinn tu i mir net noch amal an.“ Dort, in Favoriten, war er schon einmal wegen des Alkohols, dort habe das mit den Tabletten erst angefangen. „Des is a Therapiehaus, do kriagst olles.“ Wenn er da hinkomme, werde er wieder abstürzen.

Der Richter verhängt zehn Monate Haft. Auf die Verhängung der Maßnahme aber verzichtet er, denn für Sachverständigen Manfred Walzl ist klar: „Eine Therapie ist bei Verweigerung der Teilnahme aussichtslos.“ Schlimm, denn er sei an einem „Point of no Return“. Mindestens ein Jahr stationäre und zwei Jahre ambulante Therapie wären die letzte Chance.

„Ich glaube, dass Sie nie im Leben mittun würden“, bedauert der Richter. Es tue ihm wirklich leid, sagt der Angeklagte. Sein Weg ist vorgezeichnet.