Wer ab 19. Mai ins Restaurant, zum Friseur oder ins Theater gehen will und geimpft ist, der braucht - wie berichtet - nur seinen Impfpass vorlegen. Voraussetzung ist, dass die erste Spritze bereits drei Wochen zurückliegt. Der gelbe Pass (ältere Modelle können auch hellblau sein) aus Papier gilt vorübergehend als "Eintrittsberechtigung" bis es ein reifes Konzept für den digitalen "Grünen Pass" gibt, der Geimpften, Genesenen und Getesten als Zutrittsnachweis dienen soll.