
Am Donnerstag, 18. Februar, stiegen gegen 20.20 Uhr zwei bisher unbekannte Männer am Standplatz Kaiserfeldgasse in der Grazer Innenstadt in ein Taxi ein. Als Fahrziel nannte einer der beiden Männer den "Citypark" am Lazarettgürtel. Etwa zehn Minuten später waren die Fahrgäste an ihrem Ziel angekommen. Doch plötzlich forderte einer von ihnen den Taxilenker auf, doch in die Hohenstauffengasse zu fahren.
Der 81-jährige Fahrer kam diesem Auftrag nach und hielt an der gewünschten Adresse an. Doch statt die Fahrt zu bezahlen, zogen die beiden unbekannten Männer jeweils eine Schusswaffe, bedrohten den Taxilenker und nötigten ihn zur Herausgabe von Bargeld. Das teilte die Polizei am Morgen mit. Der Lenker händigte den Tätern unter Schock einen zweistelligen Geldbetrag aus, woraufhin die Männer in Richtung Kärntnerstraße flüchteten. Der Mann bliebt unverletzt.
Personenbeschreibung
Beide Täter wurden als schlank beschrieben. Beide waren schwarz gekleidet und trugen einen weißen Mund-Nasen-Schutz. Einer der Täter sprach Deutsch mit Akzent.
Die Grazer Polizei sucht nun nach Zeugen des Überfalls. Auch wird um sachdienliche Hinweise zu den Tätern gebeten. Dafür hat die Exekutive auch eine Personenbeschreibung veröffentlicht. Hinweise werden an den Dauerdienst des Landeskriminalamtes Steiermark unter 059133/60-3333 erbeten.
19.02.2021 um 12:46 Uhr
Ist das so schwierig?
In Graz gibt es keine Kärntnerstraße, keine Wienerstraße und keine Triesterstraße.
19.02.2021 um 10:33 Uhr
Sollte es uns nicht
alle traurig stimmen, dass ein 81-jähriger in Österreich noch arbeiten muss und nicht seinen Lebensabend genießen kann...?
Hoffentlich werden wir Räuber schnell gefasst und hart bestraft.
19.02.2021 um 10:11 Uhr
etwas erstaunt darüber
Das Taxler keine nur scher sichtbare am Rückspiegel angebrachte verdeckte digitale Weitwinkelkamera anbringen. Bei den heutigen Kosten eine erschwingliche Ausgabe.
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Wenn aber eine Videoüberwachung installiert wird, müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sind klar im Datenschutzgesetz geregelt, wie Dr. Knyrim erklärt. Für die Videoüberwachung im Fahrzeug muss ein Antrag im Datenverarbeitungsregister eingereicht werden. Erst nach Genehmigung ist die Überwachung rechtens. Diese Aufnahmen dürfen aber auch dann nur max 72 Stunden gespeichert werden. Falls es sich lediglich um eine Echtzeit-Überwachung handelt, die Aufnahmen also nicht gespeichert werden, ist dies nicht nötig.
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Als Taxilenker sollte mir dieser Aufwand zu meiner Sicherheit wert sein.