"Ich rauche nur fertig, dann bring' ich dich um", soll ein Weststeirer im Juni 2020 zu seiner Freundin gesagt haben. Dann warf er sie zu Boden und würgte die Frau mit dem Unterarm. Sie konnte flüchten, er musste sich wegen versuchten Mordes am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Angeklagte gab die meisten Drohungen zu, leugnete aber den Tötungsversuch: "Ich wollte nur, dass sie nicht weggeht", lautete seine Rechtfertigung.

Das Paar hatte sich im Mai kennengelernt, Anfang Juni zog die Frau zum Verdächtigen. Doch das Glück währte nicht lange, denn die Eifersucht des 54-Jährigen war groß. So soll er bereits am 10. Juni während des Messerschleifens zu seiner Freundin gesagt haben: "Schau das große Messer an, damit könnte ich dir die Gurgel durchschneiden". Das bestritt der Angeklagte: "So rede ich nicht, ich hätte gesagt 'I stich di o' oder so", stellte er richtig.

In Todesangst

Fünf Tage später eskalierte die Situation, als das Paar mit dem Auto nach Hause fuhr. Der Mann, der nach eigenen Angaben immer Probleme mit Alkohol hatte, hatte ziemlich viel getrunken und war zunächst weinerlich, dann wütend: "Du kommst hier nicht weg, ich rauch nur fertig, dann bring' ich dich um" sagte er und zog den Autoschlüssel ab. "Ich muss aufs Klo", antworte sie. "Nein, ich bring' dich jetzt um", stellte er klar. Dann gelang es ihr, auszusteigen, doch er kam ihr sofort nach, warf sie zu Boden und drückte ihr den Unterarm gegen die Kehle. Sie hatte nach eigenen Angeben Todesangst, konnte sich aber befreien und schrieb ihrem Ex-Freund eine SMS. Dieser verständigte die Polizei.

"Ich wollte sie nie würgen, ich habe sie nur am Boden fixiert", beteuerte der Angeklagte. "Bedroht in dem Sinn hab' ich sie nicht, aber ich werde sicher etwas gesagt haben, ich war ja ein bissl wild", so die Version des Beschuldigten. "Und warum haben Sie das dann gemacht?", fragte Richterin Michaela Lapanje. "Aus innerlicher Wut halt", antwortete der Weststeirer.

"Psychische Verhaltensstörung durch Alkohol"

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine "psychische Verhaltensstörung durch Alkohol". Die Zurechnungsfähigkeit sei zwar vermindert, aber erhalten gewesen, betonte der Gutachter. Der Beschuldigte sei nüchtern "eher ruhig und einsilbig", er habe aber "aus seinen Problemsituationen nichts gelernt". Walzl sprach von einer "fast klassischen Rauschtat", bei der Eifersucht eine Rolle gespielt habe und sprach sich für eine "langfristige Antialkohol- und Antiaggressionstherapie" aus.

Freispruch und Einweisung

Am späten Nachmittag sprachen die Geschworenen den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Er wurde allerdings der gefährlichen Drohung und schweren Nötigung schuldig erkannt. Das Urteil: zwei Jahre Haft (nicht rechtskräftig). Das Gericht verfügte außerdem die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.