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22-Jähriger soll unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen haben
Weil ein 22-Jähriger falsche Angaben zu seinem tatsächlichen Wohnsitz machte, steht er im Verdacht unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen zu haben.
Weil ein 22-Jähriger falsche Angaben zu seinem tatsächlichen Wohnsitz machte, steht er im Verdacht unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen zu haben.