"Einmal kurz zuhören, bitte!“, muss Richter Oliver Graf mehrfach in Richtung Anklagebank sagen. Der dort sitzende Steirer (43) mit ausreichend Gerichtserfahrung aus 15 Vorverurteilungen weiß, dass ein reumütiges Geständnis ein Milderungsgrund sein kann: „Ich bekenne mich schuldig und möchte mich äußern, dass ich mich entschuldigt habe.“ Nur das mit dem Zuhören und Sprechen, wenn man gefragt wird, ist noch nicht so richtig angekommen.