Das Ministerium lässt mit einer geplanten Novelle des Universitätsgesetzes Strenge walten. Künftig soll der Zugang zum Studium nur noch dann gewährt werden, wenn Studierende mindestens 16 ECTS-Punkte pro Jahr vorweisen können (60 pro Jahr entsprechen der Mindeststudiendauer). Auch sieht die Änderung des 18 Jahre alten Universitätsgesetzes eine Reduktion der Prüfungstermine vor. Abhilfe soll dafür eine mögliche Beurlaubung im Ausmaß von zwei Semestern schaffen.