Schon am Dienstag wurde über erste Spitalsstandorte in der Steiermarkein Besuchsverbot verhängt. Am Mittwoch folgten auch alle anderen Spitäler, wie die Kages mitteilte. Damit soll eine Ausbreitung des Virus verhindert werden. Ausnahmen vom Besuchsverbot soll es bei Geburten, der Begleitung von Kindern, beim Verabschieden von Sterbenden, Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten, unbedingt notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind.