Mehr als zwei Wochen nach Schulbeginn geht in den steirischen Bildungsanstalten weiterhin die Sorge vor einem nachgewiesenen Covid-19-Fall um. Denn: Jeder Verdacht und jede Infektion sowie Genesung muss gemeldet werden. In Folge entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde darüber, welche Schüler und Lehrer sich in Quarantäne begeben müssen.