Eine klare Sprache und kein Spielraum für Interpretationen - das haben sich in Corona-Zeiten viele Menschen gewünscht. Nach der Aufregung, die bereits um die Ausgangbeschränkungen herrschte (gab es sie oder gab es sie eigentlich überhaupt nie?), wirft nun auch die gesetzliche Lage in Sachen gastronomische Sperrstunde Fragen auf. Bis auf Widerruf sollen Lokale ja nur bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen, heißt es und wurde auch seitens der Regierung so dargestellt.