Mit schrittweisen Öffnung von Geschäften kehren viele Steirerinnen und Steirer heute in ihre Arbeit zurück. Doch war lange Zeit nicht klar, wie es mit der Betreuung ihrer Kinder aussieht. Für schulpflichtige Kinder gab es bereits eine bundesweite Regelung, für jene im Kindergartenalter mussten die Länder eine finden. Ab heute, Dienstag, ist eine neue Verordnung der steiermärkischen Landesregierung über den beschränkten Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen in Kraft.