Die Beschränkungen, die der Justiz duch die Coronamaßnahmen auferlegt werden, sind enorm. Am Landesgericht Graz werden die Verhandlungen die unaufschiebbar sind, über Videokonferenz abgehalten. Beschuldigte sitzen dabei vor einer Videokamera in der Haftanstalt. Es geht im Wesentlichen um Haftsachen, also um Haftverhandlungen für Untersuchungshäftlinge einerseits und um Strafverhandlungen, die dringend sind, weil Angeklagte nicht unverhältnismäßig lange in Haft bleiben dürfen.