Eine 53-jährige Frau hat 2018 ihrem im Sterben liegenden Lebensgefährten im Wiener AKH den Beatmungsschlauch sowie den zentralen Dialysekatheter entfernt, er verstarb. Sie ist jetzt wegen Mordes verurteilt worden, drei Jahre Haft, davon eines unbedingt. Auf die Frage der Richterin, wie die Angeklagte heute darüber denke, antwortete diese: „Ich würde es wieder machen, wenn ich es ihm versprochen hätte.“ Wie wertet man als Gutachter diesen Fall?