Die Anfangsverdachtsprüfung gegen Richter Andreas Rom nach seinem Freispruch für einen oststeirischen Arzt im September 2017 ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgeschlossen: Es werden keine Ermittlungen eingeleitet. Es sei kein Anfangsverdacht festgestellt worden, erklärte am Dienstag Sprecher Rene Ruprecht auf APA-Nachfrage.

Fast eineinhalb Jahre hat die Prüfung gedauert. Angezeigt wurde der Richter von den Kindern des zunächst freigesprochenen Arztes. Der Mediziner solle seine Töchter und seinen Sohn jahrelang gequält haben. Der Arzt streitet das ab.

Richter und Staatsanwalt angezeigt

Neben dem Richter war ebenso der Staatsanwalt von den Kindern des Arztes angezeigt worden. Bei Letzteren war schon zuvor ebenfalls mangels eines Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren von der WKStA eingeleitet worden. Für beide Juristen ist der Fall nun abgeschlossen. Die Neuauflage des Prozesses nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz, das das erste Urteil aufhob, läuft seit März 2019.

Das Urteil in der Neuauflage des Prozesses sollte schon Mitte Mai fallen, hat sich aber wegen neuer Beweisanträge der Opfer verzögert. Nun war es für diesen Freitag geplant. Das Landesgericht informierte aber am Dienstag, dass umfangreiche Beweisanträge und Aktenkonvolute eingegangen seien, weshalb ein neuer Termin am 11. Juli nötig sein wird. Dann soll es endlich ein Erteil geben.