Kaum ein Tod eines Tieres sorgte in diesem Sommer für mehr Emotion als der tragische Tod des Polizeihundes "Zorro" im abgestellten Auto seines 51-jährigen Diensthundeführers. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, führte "Zorro" im oststeirischen Ilz einen Todeskampf und verbiss sich in Gitterstäbe der Transportbox, bevor er am Donnerstag, 26. Juli im Auto starb. Schnell wurde Tod durch Hitze vermutet, was von der Veterinärmedizinischen Universität im Zuge der Obduktion nur indirekt bestätigt wurde. Mehr dazu in: "Zorro starb an akutem Schocktod".

"Kein Vorsatz erkennbar"

Nun hat die Staatsanwaltschaft Graz das Verfahren gegen den 51-jährigen (ehemaligen) Diensthundeführer eingestellt, bestätigte STA-Sprecher Christian Kroschl gegenüber der Kleinen Zeitung am Sonntag einen Bericht der Krone. Warum der Polizist nicht angeklagt wird? Für das strafrechtlich relevante Delikt der "Tierquälerei" müsse in diesem Fall  Vorsatz nachgewiesen werden, und  dieser sei nicht zu erkennen, so Kroschl. Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Tierquälerei ist laut Gesetz nur im Zusammenhang mit Tiertransporten strafbar.

Auch habe man seitens der Anklagebehörde die Behauptungen des 51-Jährigen nicht widerlegen können, wonach er das Auto im Halbschatten bei zumindest halb geöffneten Fenstern abgestellt habe und Wasser für den Hund vorhanden gewesen sei. Zudem sei in der Obduktion festgestellt worden, dass Hund "Zorro" eine Vorerkrankung am Herz gehabt habe, was den Tod womöglich beschleunigt habe.

Disziplinarverfahren bei der Polizei

Ungeachtet der strafrechtlichen Komponente erwartet den 51-Jährigen jedoch wie berichtet ein Disziplinarverfahren innerhalb der Polizei. Diensthunde darf er nicht mehr führen, er wurde innerhalb des Polizeidienstes versetzt.

Ein Vorzeigehund

Zorro war ein Vorzeigehund. Er spürte 2015 nach einer Bluttat in Unterstorcha den Täter auf, kam auf die Spur von Abgängigen und Dieben.