Ein kleiner Ort in der Steiermark. Aus Opferschutzgründen nennen wir ihn nicht. Der Beschuldigte: ein praktischer Arzt. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Graz einen Strafantrag eingebracht. Die Vorwürfe sind schwerwiegend. „Verbrechen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“ lautet dieser Paragraf im Strafgesetz. Konkret geht es um seine eigenen vier Kinder, denen er „in einer Vielzahl von Angriffen körperliche und seelische Qualen zugefügt“ haben soll.