Der ehemalige Skilangläufer Dominik Baldauf ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Sportbetrugs zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 27-jährige Vorarlberger hatte sich vor dem Schöffensenat teilweise schuldig bekannt. Er gab zu, sowohl Wachstumshormon genommen als auch Blutdoping betrieben zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung meldeten Berufung an. Baldauf wurde zudem zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt und er muss 960 Euro Schadensbetrag an den ÖSV zahlen. Damit kam die Richterin dem Wunsch des Verteidigers nach einer Diversion nicht nach. Diese sei aufgrund der großen Anzahl der Abnahmen und Zufuhren des Blutes und der langen Dauer über drei Jahre nicht angebracht. "Man muss auch nach außen ein Zeichen setzen und sagen: 'Nein, so geht es nicht'", betonte die Richterin. Mildernd wertete sie Baldaufs Unbescholtenheit, sein Geständnis und die Schadenswiedergutmachung, als erschwerend die lange Zeitdauer, dass es mehrere Geschädigte gib und dass Baldauf sowohl Blutdoping praktizierte als auch Wachstumshormon nahm.

Zum ersten Mal habe er sich im April 2016 Blut abnehmen lassen, sagte Baldauf. Wachstumshormon habe er ab Herbst 2017 genommen, aber nicht besonders häufig, fügte er hinzu. Er habe gewusst, dass Doping verboten ist. Ihm sei es dabei nie um Geld gegangen. "Ich wollte bei der Heim-WM in Seefeld mein Potenzial zeigen", meinte der Angeklagte. Er habe sich durch das Doping jedoch nie bereichert, beteuerte Baldauf. Denn er sei schon bevor er zu dopen begonnen habe in den A-Kader gekommen und habe deshalb keinen Cent oder keinen Ski mehr durch das Doping bekommen.

Herangeführt an das Doping habe ihn Johannes Dürr. "Dürr hat mir gesagt, wie es im Spitzensport zugeht. Er hat mir erzählt, was er gemacht hat und dass es einen deutschen Arzt gibt. Er hat aber nie gesagt, dass ich das auch machen soll", sagte Baldauf. Die Kontaktdaten zu dem deutschen Sportmediziner Mark S. habe er von Dürr bekommen, so der Vorarlberger.

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Langläufer vor, Sportbetrug begangen zu haben, indem er vorgab, ungedopt Leistungen zu erbringen und damit seine Sponsoren täuschte. Staatsanwalt Dieter Albert sprach dabei von einem "ganzen System des professionellen Sportbetrugs, wie wir es in Österreich und Deutschland überhaupt noch nie hatten". Die Beteiligten seien über Jahre hinweg mittels Prepaidhandy in Kontakt gewesen.

Verteidiger: "Mehr Opfer als Täter"

Verteidiger Andreas Mauhart betonte jedoch, dass die Verträge mit den Sponsoren erfüllt worden wären. "Denn er sollte Langlaufen und genau das hat er getan", so Mauhart. Zudem hätten Mitarbeiter sowohl des ÖSV, als auch der Skifirma vom Doping gewusst. Damit habe es keine Täuschung gegeben und "sie können auch nicht die Geschädigten sein", betonte der Anwalt. Unterm Strich sei sein Mandant viel mehr Opfer als Täter, fügte der Verteidiger hinzu.

Baldauf war den Behörden im Zuge der sogenannten "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld ins Netz gegangen. Dabei handelt es sich um Ermittlungen in einer internationalen Blutdopingaffäre, die im Februar 2019 während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland aufgeflogen war.

Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 23 Namen umfassen. Unter ihnen befinden sich die Langläufer Max Hauke, Baldauf und Dürr sowie die Radsportler Georg Preidler und Stefan Denifl. Hauke war bereits im Oktober, nicht rechtskräftig, zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Prozesse gegen Dürr, Preidler und Denifl werden in den kommenden Wochen stattfinden.