Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat einen entsprechenden Artikel der "Krone" vom Montag gegenüber der APA bestätigt. Laut Zeitung gehe es um Einnahme verbotener Medikamente. Hannes Reichelt hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

Bei der "Operation Aderlass" geht es um eine Blutdopingaffäre, die vergangenen Februar u.a. während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland losgetreten worden ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen umfassen, 15 aus sieben Nationen - darunter auch Österreich - sind schon bekannt.

Im Zuge der Doping-Affäre ist nun über einen ehemaligen Langlauftrainer die Untersuchungshaft verhängt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Montag ebenfalls mit. Er soll Sportler aus verschiedenen Disziplinen beim Doping unterstützt haben. Dem Vernehmen nach und laut einem Bericht der "Krone" soll es sich um den ehemaligen ÖSV-Trainer Gerald H. handeln.

Er wurde laut Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag festgenommen und hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angaben zu machen. Da die Gefahr bestehe, dass er die weiteren Ermittlungen durch Absprachen mit den von ihm unterstützen Sportlern gefährden könnte, hat das Landesgericht Innsbruck noch am Samstag U-Haft über ihn verhängt.

Gegen einen Niederösterreicher habe sich ebenfalls der Verdacht ergeben, dass er Sportler vermittelt und beim Doping unterstützt haben soll. Bei ihm soll es sich dem Vernehmen nach um Emanuel M., zuletzt Servicemann des vierfachen Schweizer Olympiasiegers Dario Cologna handeln. Der Niederösterreicher habe umfangreiche Angaben gemacht und wurde am Freitag nach seiner Befragung wieder enthaftet.

Welche Sportler von Gerald H. und Emanuel M. unterstützt bzw. vermittelt worden waren, sei noch Gegenstand laufender Ermittlungen, hieß es. "Dazu werden daher keine Auskünfte erteilt, auch nicht dazu, aus welchem Sportbereich die mutmaßlich betreuten Athleten kommen", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.