Angeblich wurde lange verhandelt, ehe Freitagfrüh auf der Homepage des Sozialministeriums im Text der neuen Covid-Verordnung unter „Sport“ zu lesen war: „Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und -sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt.“