Wie wird die Schrittfolge bei der Lockerung für SportlerInnen aussehen? 

In einem ersten Schritt strebt das Sportministerium im Rahmen der Lockerung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine Ausnahme aus dem Betretungsverbot ab 20. April an, in einem zweiten werden die Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler ab 1. Mai zum Zug kommen. Um dies zu ermöglichen, wird das Betretungsverbot der Sportstätten mittels Verordnung neu geregelt. 

Welche SportlerInnen werden damit von einem Betretungsverbot für Sportstätten ausgenommen sein? 

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass SpitzensportlerInnen, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, Einkünfte daraus erzielen und an international hochklassigen Wettkämpfen teilnehmen von diesem Betretungsverbot ab voraussichtlich 20. April (dieses Datum wird angestrebt) ausgenommen sein werden. Ebenso sind deren TrainerInnen und BetreuerInnen – im unbedingt nötigen Ausmaß - ausgenommen.

Auf welcher Basis wird die Betretung von Sportstätten geregelt? 

Verordnungen werden das seit 16. März geltende Betretungsverbot von Sportstätten neu regeln. 

Warum ist dieser Schritt so wichtig für Österreichs Top-AthletInnen? 

Das Sportministerium ermöglicht damit Österreichs besten Athletinnen und Athleten, ihrem Beruf nachzugehen, sich für etwaige Wettkämpfe in der zweiten Jahreshälfte bestmöglich vorzubereiten. Auch wenn die Durchführung dieser Wettkämpfe aus heutiger Sicht alles andere als gesichert scheint – allein schon wegen der sicherlich noch länger bestehenden Reisebeschränkungen. Und doch: Es wird ein Leben nach Corona geben – auch im Sport. Und dafür gilt es für Österreichs Aushängeschilder frühzeitig die Grundlage zu schaffen.

Welche Vorsorge wird getroffen, damit die Lockerung nicht zu einem neuerlichen Anstieg der Infektionen führt?

Natürlich muss darauf geachtet werden, dass die Lockerung der Maßnahmen kurz- und mittelfristig nicht zu einem neuerlichen Anstieg der Infektionen führt. Deshalb hat die Regierung die Geschäftsöffnungen mit dem verpflichtenden Tragen der Nase-Mund-Masken und einer Beschränkung der KundInnenzahl verknüpft. Auch im Sport wird es solche Sicherheitspuffer geben – so wird der einzuhaltende Minimalabstand zwischen Athletinnen und Athleten auf zwei Meter verdoppelt, in Indoor-Sportstätten müssen SpitzensportlerInnen – analog zur Wirtschaft – mindestens 20 Quadratmeter pro AthletIn zur Verfügung stehen. Wir empfehlen allerdings dringend, nach Möglichkeit eine noch größere Distanz einzuhalten. 

Werden auch Gemeinschaftsräume wie Umkleidekabinen und Duschen in Sportstätten geöffnet?

Nein, diese müssen weiterhin geschlossen bleiben. Zusätzliche sportartspezifische Verhaltensregeln legt der jeweilige Fachverband fest.

Wie groß ist der einzuhaltende Mindestabstand zwischen AthletInnen? 

Der einzuhaltende Minimalabstand zwischen Athletinnen und Athleten ist 2 Meter. Das Sportministerium empfiehlt allerdings dringend, nach Möglichkeit eine noch größere Distanz einzuhalten. 

Unter welcher Voraussetzung ist es möglich, in Indoor-Sportstätten zu trainieren?

Das Training in Indoor-Sportstätten bleibt HochleistungssportlerInnen unter strengen Auflagen vorbehalten. In diesen Indoor-Sportstätten müssen Sportlerinnen und Sportler mindestens 20 Quadratmeter pro Athletin zur Verfügung haben.

Indoor-Sportarten für Spitzensportler werden möglich sein?

Alle Sportarten, in denen die Abstandsregeln eingehalten werden können und mindestens 20qm pro Person (gilt auch für BetreuerInnen) zur Verfügung stehen.

Wie steht es um die Fußball-Bundesligavereine? 

Neben den EinzelsportlerInnen von internationalem Format will die Bundesregierung einer zweiten Gruppe von Berufssportlern die Möglichkeit geben, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren: den Bundesligaprofis im Fußball. Die zwölf Erstligaklubs und Cupfinalist Austria Lustenau dürfen ab Montag in Kleingruppen unter den gleichen strengen Auflagen das Training aufnehmen. Das Sportministerium startet damit gewissermaßen ein Pilotprojekt, um auszuloten wie Mannschaftssport in Zeiten von COVID-19 möglicherweise funktionieren kann, wenn die gesundheitspolitischen Auflagen erfüllt sind.

Wie soll das Training in den Bundesligavereinen aussehen?

Das Sportministerium schafft die Möglichkeit zu Trainings in Kleingruppen von 5 Personen in der immer selben personellen Besetzung, analog dazu, wie es etwa deutschen Bundesligavereinen möglich ist.

Kann die Bundesliga-Saison damit zu Ende gespielt werden? 

Die Regierung schafft zumindest theoretisch die Möglichkeit, die Fußball-Bundesligasaison zu Ende zu spielen. Nun liegt der Ball bei der Bundesliga selbst, die gefordert ist, ein Szenario zu entwickeln, unter welchen Voraussetzungen der Spielbetrieb aufgenommen werden kann. Die diesbezüglichen gesundheitspolitischen Vorgaben kommen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Konsumentenschutz und Pflege. Die ausstehenden Spieltage werden aber in jedem Fall nur mit umfangreichen Tests vor den jeweiligen Begegnungen zu bewerkstelligen sein. 

Wer stellt die nötigen Test-Kits bereit? 

Es kann nicht sein, dass die nötigen Test-Kits vom hiesigen Gesundheitssystem bereitgestellt werden. Soweit dem Sportministerium  zum jetzigen Zeitpunkt bekannt ist, denkt die Bundesliga darüber nach, entsprechende Testbatterien über das Ausland zu beziehen. Darüber hinaus muss klar geregelt sein, welche Zahnräder im Falle eines positiven Tests bei zumindest einem Spieler oder Betreuer ineinandergreifen müssen und welche Konsequenzen ein solcher Fall für die Liga hat. 

Wer legt die gesundheitlichen Bestimmungen für einen möglichen Bundesligabetrieb fest?

Wenn alle Planungen auf dem Tisch liegen, wird sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz damit auseinandersetzen und die entsprechenden Bestimmungen festlegen. Die Umsetzung obliegt dann wieder der Bundesliga selbst.

Wann können HobbysportlerInnen zu den Sportstätten zurückkehren?

Ab 1.Mai werden ausgewählte, bisher mit Betretungsverbot belegte Outdoor-Sportstätten für Hobby-SportlerInnen geöffnet. Das bezieht sich auf Outdoor-Sportstätten denen gemein ist, dass auf ihnen Sportarten ausgeübt werden, deren sportartspezifische Ausübung die Einhaltung der Abstandsregel von hier ebenfalls zwei Metern gewährleistet.

Welche Sportarten werden dann möglich sein? 

Zu nennen wären hier insbesondere Golfplätze sowie Tennis-, Leichtathletik-, Pferde- und Flugsportanlagen, aber auch Schießstände und Anlagen für Bogenschießen. Auch hier sind die Fachverbände gefordert, Hygieneregeln festzulegen, um jedes Ansteckungsrisiko zu minimieren. 

Darf auf einem Fußballplatz, der zu einer Leichtathletikanlage gehört, Fußball gespielt werden?

Es dürfen lediglich jene Teile der Sportstätte zur Sportausübung genützt werden, die für Sportarten vorgesehen sind, bei denen sich im Rahmen der sportartspezifischen Ausübung die Einhaltung der Abstandsregel befolgen lässt. Das ist in der Kontaktsportart Fußball nicht der Fall.

Ist ein Reitsport-Unterricht ab jetzt möglich?

Das Bewegen der Tiere war aus tierschutzrechtlichen Gründen schon bisher erlaubt. Wenn die entsprechenden Abstandsregeln und die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können, ist jetzt auch etwa Reitunterricht bzw. das Ausreiten in die freie Natur möglich.  

Wie sieht es mit Gesundheitssport im Rahmen von Yoga- und Zumbakursen aus?

Diese Gesundheitssporteinheiten müssen bis aufs weitere ins Freie verlegt werden und sind unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln möglich. 

Werden Indoor-Sportstätten für Hobby-SportlerInnen ebenfalls geöffnet?

Nein, diese bleiben bis auf weiteres geschlossen. Das Training in Indoor-Sportsätten bleibt HochleistungssportlerInnen unter strengen Auflagen vorbehalten. 

Bisher war empfohlen, Outdoor-Sportarten wie Joggen und Radfahren zeitlich zu beschränken. Bleibt diese Empfehlung aufrecht?

Nein, diese Empfehlung gilt mit 1. Mai nicht mehr. Wir appellieren aber beim Laufen und Radfahren im Windschatten eine wesentlich größere Distanz zu halten als die sonst gültige 2-Meter-Abstandsregel. 

Wie steht es um die Risikosportarten?

Die Empfehlung, Risikosportarten wie etwa Skitouren zu vermeiden, bleibt aufrecht, da solche Sportarten mit einer erhöhten Unfall- und Verletzungsgefahr einhergehen. Weiterhin gilt, dass wir die Kapazitäten des Gesundheitssystems für die Bekämpfung des Corona-Virus benötigen.

Wann wird eine Lockerung bei Indoor-Sportarten, Mannschaftssportarten mit direktem Körperkontakt oder Kampfsportarten folgen?

Das kann man seriöserweise noch nicht genau sagen, aber sie werden sich realistischerweise wohl noch bis in den Herbst gedulden müssen, da uns die Abstandsregel bis dahin erhalten bleiben dürfte. 

Wie steht es um Publikumsevents?

Veranstaltungen mit Publikum werden realistischerweise als letztes gelockert werden können. Auch hier muss die Regierung um Geduld bitten. Das Ziel ist nach wie vor, dem Virus keine Chance zu geben, sich zu verbreiten. 

Werden die Freibäder ab 1. Mai besucht werden können? 

Das ist aus heutiger Sicht nicht vorstellbar, weil die Einhaltung der Abstandsregel etwa bei den Zu- und Ausgängen, zu Badeschluss und etwa von Kindern schwer einhaltbar ist. Das Sportministerium arbeitet aber daran, das zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. 

Wie steht es um freie See- und Donauzugänge?

Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können, spricht aus heutiger Sicht nichts dagegen, sofern kein Betretungsverbot etwa für Seezugänge besteht. Die Abstandsregeln gelten naturgemäß auch im Wasser.

Ist ein Formel 1 - Geisterrennen in Spielberg vorstellbar?

Wir wollen dem nicht im Wege stehen und werden den Motorsportverbänden die entsprechenden Richtlinien weiterleiten. Diese werden dann prüfen, ob eine Durchführung unter den Voraussetzungen möglich ist. Hier spielen aber neben den Abstandsregeln, die natürlich eingehalten werden müssen, etwa auch die geltenden Einreisebestimmungen eine Rolle. Das heißt entweder Quarantäne oder das Vorweisen der entsprechenden Gesundheitstestdaten. Das Sportministerium hat von der Formel 1 positive Signale bekommen, dass eine Durchführung des Grand Prix in Spielberg möglich sein könnte.