Dem Rennen um den Aufstieg in die Fußball-Bundesliga bleibt der Grüne Tisch als Komponente erhalten. Der TSV Hartberg, als Tabellenzweiter der Erste Liga derzeit auf einem Aufstiegsrang, steht auch in zweiter Instanz ohne Lizenz für die kommende Saison in der höchsten Spielklasse da.

Die Klage der Steirer gegen die erstinstanzliche Verweigerung wurde vom Protestkomitee abgelehnt. Das gab die Bundesliga am Dienstagabend bekannt. Die Liga führte finanzielle und rechtliche Gründe für die Entscheidung an. Letztere betreffen einen Fristverzug bei der Ausgliederung des Spielbetriebs.

Ständig Neutrales Schiedsgericht ist die letzte Instanz

Hartberg hat nun eine Woche (bis 22. Mai) Zeit, das Ständige Neutrale Schiedsgericht anzurufen, das bis Ende Mai eine letztinstanzliche Entscheidung treffen müsste. Bisher verfügen die Oststeirer nur über eine in erster Instanz erteilte Spielgenehmigung für die zweithöchste Spielklasse.

Die Bundesliga wird 2018/19 von zehn auf zwölf Teams aufgestockt. Wacker Innsbruck steht bereits als einer von zwei Fixaufsteigern fest. Der Tabellendritte der Erste Liga dürfte in die Relegation gegen Bundesliga-Schlusslicht SKN St. Pölten.

Drei Runden sind in der zweithöchsten Spielklasse noch ausständig, Hartberg liegt jeweils zwei Punkte vor Ried und Wr. Neustadt. Sollten die Hartberger am Ende in den Top drei liegen und die Lizenz zum Aufsteigen auch vom Schiedsgericht nicht erhalten, würde die Relegation entfallen. Damit bliebe auch St. Pölten fix in der Bundesliga.

Im Gegensatz zu Hartberg fiel der Bescheid des Protestkomitees für den Kapfenberger SV positiv aus. Die Obersteirer erhielten im zweiten Anlauf die Lizenz für die zweithöchste Spielklasse und sind auch 2018/19 in dieser vertreten.

Unabhängige Experten sollen das Urteil prüfen

Der Vorstand des TSV Hartberg nimmt die negative Lizenz-Entscheidung des Protestkomitees zur Kenntnis. Nach einer Sitzung am Dienstag-Abend beschloss der Vorstand einstimmig, das vorliegende Urteil von unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Eine Entscheidung, ob man bis zum 22. Mai Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen werde, ist daher noch offen.

Hartbergs Präsidentin Brigitte Annerl erklärte nach der Sitzung: "Wir werden nach der Prüfung durch unabhängige Experten über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Fakt ist, dass uns seitens der Bundesliga noch vor Lizenzvergabe die Auslagerung des Spielbetriebs genehmigt wurde und die eingereichten Budgets von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt sind."