Deutschlandsberg verlegte sein Regionalliga-Heimspiel gegen die Ried Amateure, das 2:2 endete, von Freitag auf Donnerstag, um der neuen Corona-Verordnung, die eigentlich seit Freitag 0 Uhr gelten sollte, zu entgehen. Somit hatte die Kantine bei den Südweststeirern geöffnet und es wurde auch nach Schlusspfiff mit dem nötigen Abstand noch das eine oder andere Getränk konsumiert – zur Freude des Vereinskassiers.
Es sollte aber nicht der Schlusspfiff für die Konsumation von Getränken und Speisen auf Fußballplätzen sein. Denn wie sich am Donnerstagabend herausstellen sollte, wurde die Verordnung um 48 Stunden nach hinten verschoben. Für Wolfgang Bartosch, den Präsidenten des Steirischen Fußballverbandes – und Juristen – ist damit klar: „Damit gilt in jedem Fall die alte, bislang gültige Verordnung. Alle Kantinen dürfen somit geöffnet bleiben.“

Den ganzen Tag über standen bei Bartosch die Telefonleitungen nicht still. „Unzählige Vereine haben sich gemeldet, weil sie Details zur neuen Verordnung wissen wollten. Aber leider haben wir keine Auskunft geben können, weil uns weder das Land Steiermark noch die Regierung Informationen zukommen haben lassen. Alle sind auf Tauchstation gewesen“, sagt der 62-Jährige, der über die Vorgehensweise bitter enttäuscht ist. „Was wir da erleben, ist pures Chaos. Der Sport muss sich ja einstellen können auf neue Bestimmungen. So kann man nicht arbeiten.“

Bei den Vereinen herrscht ob der Unplanbarkeit großteils Kopfschütteln. Obwohl es bis Sonntag (0 Uhr) eine Schonfrist gibt, haben viele Klubs so kurzfristig Probleme, heute die Kantine zu öffnen, weil das ehrenamtliche Personal fehlt. Es macht sich immer mehr die Stimmung breit, die Meisterschaft zu unterbrechen, weil ein Vereinssterben befürchtet wird.
Der Burgenländische Fußballverband hat schon die Konsequenzen gezogen und den gesamten Spielbetrieb im Erwachsenenbereich mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Regierung bestätigt: Gastro ab Sonntag verboten

Klargestellt wurde am Donnerstagabend auf APA-Anfrage seitens des Gesundheitsministeriums, dass die Darreichung von Speisen und Getränken künftig ausschließlich bei Veranstaltungen gestattet sein wird, bei der die Gastronomie im Vordergrund steht. Auch bei derartigen Events ist die Konsumation ausschließlich am Tisch oder zugewiesenen Sitzplatz erlaubt.

Definitiv nicht gemeint ist damit etwa das Servieren von Speisen oder Getränken auf Sportplätzen - auch nicht via Mitarbeitern mit Bauchladen. Vom Verbot umfasst ist laut Auskunft aus dem Gesundheitsministerium u.a. auch die Konsumation im VIP-Bereich bei Sportveranstaltungen. Allerdings besteht auch in der Verordnung die Ausnahme, dass bei Events mit mehr als drei Stunden Dauer Verköstigung möglich ist.