Sieben Angeklagte wurden nach Paragraf 3g Verbotsgesetz zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Vier Angeklagte erhielten eine Diversion, weitere drei Angeklagte wurden freigesprochen.

Die Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 37 Jahren sollen bei einer Feier im Jahr 2015 mit dem "Kroatischen Gruß" - die erhobene und gestreckte rechte Hand - das faschistische kroatische Ustascha-Regime gewürdigt haben. Laut Staatsanwalt Marcus Neher ist es rechtlich gleichbedeutend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt werde, wie er zu Prozess-Beginn am Donnerstag der Vorwoche betonte. Wenn Dritte den Eindruck gewinnen könnten, dass dem Nationalsozialismus gehuldigt werde, sei der Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. Mit dem direkten Vergleich zwischen dem Ustascha-Regime und Nazideutschland betrat der Staatsanwalt allerdings juristisches Neuland.

Bei einigen Angeklagten stimmten die Geschworenen der Rechtsauffassung des Staatsanwaltes zu. Der Erstangeklagte erhielt 15 Monate bedingt, der Drittangeklagte zwölf Monate bedingt. Fünf weitere Angeklagte wurden zu sechs Monaten unter Anwendung einer außerordentlichen Strafmilderung bedingt verurteilt. Die Urteile nach dem Verbotsgesetz 3g sind laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig. Drei Angeklagte wurden hingegen vom Vorwurf der nationalistischen Wiederbetätigung rechtskräftig freigesprochen.

Weiteren vier Angeklagten wurde ein Diversionsangebot unterbreitet, die Beschuldigten und auch der Staatsanwalt waren damit einverstanden. Das Verfahren gegen die vier wird unter Bestimmung einer einjähriger Probezeit eingestellt, wenn sie nachweislich ein Konzentrationslager mit einer Führung binnen Jahresfrist besuchen.

Bis auf einen Angeklagten sind alle kroatische Staatsbürger oder haben kroatische Wurzeln. Sie leben in Salzburg, Wien, Deutschland und der Schweiz. "Durch ihre Herkunft und die Begeisterung für den Verein gibt es eine Affinität zur Hooligan-Szene", erklärte der Staatsanwalt. "Sie sind Teil der Ultra-Fangruppe Bad Blue Boys und nannten sich selbst Exil Boys."

Verteidiger Kurt Jelinek, der elf Beschuldigte vertritt, hatte erklärt, dass von einer Verherrlichung der NSDAP keine Rede sein könne. Er bezog sich auf ein Privatgutachten eines Universitätsprofessors, wonach das Zeigen von Wappen, Grüßen und Symbolen der Ustascha nicht unter das Verbotsgesetz falle. Rechtsanwalt Martin Arthofer, der die restlichen Angeklagten verteidigt, stieß ins selbe Horn. Für die jährliche Kriegsgedenkfeier im Kärntner Bleiburg gebe es eine Empfehlung des Innenministeriums an die Exekutive, dass der Kroatische Gruß nicht mit dem in Österreich verbotenen Hitlergruß ident sei.