Die neue Corona-Verordnung mit den Covid-19-Schutzmaßnahmen bringt massiven Einschnitte in allen Bereichen - und natürlich auch für den Sport. Denn Tatsache ist: Mit Ausnahme des Spitzensports werden die Balken mit Montag, 24 Uhr, heruntergehen. Denn Paragraf 9 besagt: "Das Betreten öffentlicher Orte zum Zweck der Ausübung von Sport, bei  dessen sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, ist untersagt."

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Ausgenommen von diesem Verbot ist der Spitzensport, der - zwar ohne Zuschauer und nur bis zu einer Gesamtgröße der Veranstaltung von 100 Sportlern & Betreuern (Indoor) bzw. 200 im Freien - wie bisher ausgeübt werden darf: unter Einhaltung der strengen Präventionskonzepte und Testungen. 

Sport in geschlossenen Räumen untersagt

Für den Amateursport aber schaut es finster aus, denn Sportarten gänzlich ohne Körperkontakt sind ohnehin schon rar - solche, die im November dazu auch noch im Freien ausgeübt werden können, gehen aber gegen null; Golf wäre eine der Ausnahmen, auch Tennis ist denkbar, aber im Freien auch schon ungemütlich und nur noch auf Hartplätzen denkbar.  Geschlossene Räume dürfen aber nur betreten werden, wenn dies zur Ausübung der Sportart im Freien notwendig ist.

Das heißt für den Amateursport, für alle Mannschaftssportarten und insbesondere Hallensportarten, die nicht auf Spitzensportniveau (als Spitzensport gilt die Definition im Bundes-Sportförderungsgesetz: "Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen") betrieben werden: Bis zumindest 30. November geht nichts. Kein Training im Nachwuchssport, keine Ligen im Amateursport.

Auch abseits der Sportausübung geht übrigens nicht viel: Auch alle Bäder sind geschlossen, ebenso werden wohl Fitnessstudios wieder bis zumindest Anfang November nicht betreten werden dürfen.