Was passiert mit Spielern mit auslaufenden Verträgen?

PETER KASPER: Im Prinzip ist alles auf Eis gelegt. Keiner kann etwas sagen. Wenn sich das Ganze über Monate zieht, könnte es dazu kommen, dass bei Verträgen die Geschäftsgrundlage wegfällt. Es betrifft ja nicht nur Spieler, sondern auch Trainer. Die Auswirkungen kann man noch gar nicht abschätzen. Schlimmstenfalls könnten Verträge mangels Geschäftsgrundlage wegfallen.

Ein Kurzarbeitsmodell für den Sport wäre denkbar?

Mir fehlt das Wie. Wenn alle Sportstätten geschlossen sind, wie sollte das funktionieren. Ein Sportler an sich kann ja nicht acht Stunden pro Tag arbeiten. Eine körperliche Betätigung über acht Stunden ist gar nicht möglich. Nur unter Einberechnung der Vorbereitung, Videostudium, Busfahrten etc. ist das möglich. Aber wo sollen Vereine trainieren. Jetzt ist jeder Sportler in Eigenverantwortung. Kurzarbeit wäre nur denkbar, wenn Sportstätten offen halten und Spieler zwei Stunden trainieren. Das ist aber undenkbar.

Was passiert bei bestehenden Verträgen?

Sollte die Geschäftsgrundlage wegfallen, müsste das geltend gemacht werden. So etwas hat es noch nicht gegeben und es hat keine Rechtssprechung. Eine Viertel-Saison oder eine Drittel-Saison wäre denkbar. Das würde aber noch lange nicht bedeuten, dass eine ganze Saison trainiert werden kann. Die Arbeitgeber könnten dann sich auf Umstandsklauseln beziehen, dass sie einzelne Verträge anpassen. Und: Es könnte auf ein absolutes Debakel hinauslaufen, dass es den Profi-Sport über die nächsten Jahre gar nicht mehr gibt.

Viele Spielerverträge setzen sich aus einem Grundgehalt und etwaigen Bonuszahlungen zusammen. Fallen diese Prämien nun weg?

Im Eishockey-Sport sind Boni zu zahlen, so weit es gelaufen ist.

Verträge beinhalten auch Klauseln zur Vertragsverlängerung, wie etwa bei Meistertiteln?

Wenn das Ziel nicht erreicht worden ist und die Meisterschaft wie im Eishockey abgebrochen worden ist, gibt es keine Vertragsverlängerung.

Wie wäre die arbeitsrechtliche Situation, wenn Athleten freiwillig auf Gehalt verzichten?

Dafür braucht es kein Arbeitsrecht. Wenn freiwillig verzichtet wird, dann ist das Thema ganz einfach erledigt.

Was wäre, wenn sich Corona im Sommer verzogen hätte, aber ein gewisses Restrisiko, sich anzustecken, bleibt?

Das ist eine medizinische Frage, ob gerechtfertigt oder nicht. Muss ein Sachverständiger aus dem Medizinbereich beurteilen, ob in einer Kabine das Risiko höher ist als anderswo.