Gerade hat es in Spittal so einen Fall gegeben. Bei einer Demonstration gegen die Corona-Regeln wurde eine Frau von der Polizei verhaftet, weil sie keine Maske getragen hat. Das haben viele Zuseher gefilmt. Das Video wurde dann ins Internet gestellt und viele Male weitergeschickt. Ein Video ist eine Aufnahme oder ein kurzer Film am Handy. Es gibt immer mehr solcher Videos im Internet. Das sagt auch Rainer Dionisio. Dionisio ist der Leiter von der Öffentlichkeits-Arbeit der Landespolizei-Direktion in Kärnten. Eine Öffentlichkeits-Arbeit zeigt der Bevölkerung, was ein Unternehmen so macht. Viele Polizisten möchten aber nicht gefilmt werden. Das verletzt nämlich die Persönlichkeits-Rechte. Das sind Rechte, die jeder Mensch hat.

Filmen eigentlich erlaubt

Das Filmen der Polizisten ist aber nicht ganz verboten. Man darf Amts-Handlungen filmen und auch fotografieren. Man darf den Polizisten beim Filmen oder Fotografieren aber nicht den Weg versperren. Man darf auch keine Polizisten filmen, die geheim arbeiten oder etwas ausforschen müssen. Die Polizei darf jemanden das Handy beim Filmen nicht wegnehmen.

Veröffentlichen verboten

Man darf das gemachte Foto oder Video aber nicht im Internet hochladen oder weiterverbreiten. „Das Hochladen von Videos sollte sich jeder genau überlegen, denn es könnten dadurch die verschiedensten Rechte verletzt werden.“ Das sagt Dionisio. Das heißt, dass man dadurch die Persönlichkeits-Rechte des Polizisten verletzen kann. Es kommt aber immer auf das Foto oder Video an. Das heißt, ob man den Polizisten am Foto erkennt oder nicht.

Spott verboten

Man darf aber Beamte auf den Videos nicht verspotten. Beispielsweise kann man beim sozialen Netzwerk Instagram einen Hasenohren-Filter auf die Videos oder Fotos machen. Dann sieht es aus, als hätte die Person Hasen-Ohren. Das darf man bei den Beamten aber nicht. Das heißt, man darf sie nicht blamieren oder verspotten.

Nachahmung vermeiden

Es hat auch einen Fall gegeben, der bis zum Gericht gegangen ist. Ein Polizist wurde beim Einsatz an einem Staats-Verweigerer gefilmt. Ein Staats-Verweigerer ist eine Person, die einen Staat nicht anerkennt.
Das Video wurde dann auf die Video-Plattform YouTube ins Internet hochgeladen. Das Gericht hat aber bei diesem Fall gemeint, dass gefilmt werden durfte.

Dionisio sagt, dass sich die Polizisten nicht alles gefallen lassen müssen.
Jeder Fall ist anders. Man muss sich jeden Fall immer einzeln ansehen.

Darf die Polizei filmen?

Die Polizisten dürfen Einsätze mit ihrem Dienst-Handy nicht filmen. Ebenso dürfen sie nicht die Personen filmen, die gerade selbst ein Video aufnehmen. Die Einsätze dürfen von den Polizisten nur mit den „Body-Worn-Cameras“ aufgenommen werden. „Body-Worn-Cameras“  sind Körper-Kameras und werden am Körper der Beamten getragen.
Diese Kameras zeichnen die Einsätze auf. In Kärnten gibt es 30 dieser Kameras. Es werden weitere Körper-Kameras gekauft.